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5 Fragen zur Bundestagswahl #2

Die Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigung noch konkreter zu verbessern, ist eine der nachhaltigen Verantwortlichkeiten im Wahljahr 2021. Zusammen mit dem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe haben wir Politikerinnen und Politiker auf Bundes- und Lokalebene dazu 5 Fragen gestellt. Im 2. Teil gibt es die Antworten von Kanzler- und Potsdamer Direktkandidatin Annalena Baerbock (Bündnis90/ Die Grünen):

@Bündnis 90/Die Grünen

Wie lässt sich Mitbestimmung von Menschen mit Teilhabeeinschränkungen stärken?
Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände gehört für uns zu einer demokratischen und inklusiven Gesellschaft. Wir wollen das Bundesteilhabegesetz so korrigieren, dass Assistenz in jedem Fall auch für ehrenamtliches und politisches Engagement gewährt wird. Außerdem wollen wir deutlich mehr Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung stellen, die Fristen für Stellungnahmen deutlich verlängern und weitere Barrieren abbauen. Verbände von Menschen mit Behinderungen wollen wir stärker fördern. Auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohneinrichtungen wollen wir mehr Mitbestimmung einführen.  

Wie kann bezahlbarer und inklusiver Wohnraum geschaffen werden?
Wir wollen das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederbau (KfW) „Altersgerechter Umbau“ bedarfsgerecht aufstocken und mit einer starken Zuschusslinie ausstatten. Mietermodernisierungen wollen wir erleichtern und die Rückbauverpflichtung bezüglich barrierefreiem Umbau streichen. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir außerdem die Musterbauordnung um eine Vorgabe zum Anteil von für Rollstuhlnutzer:innen geeignete Wohnungen ergänzen und uns gegenüber den Ländern für einen höheren Anteil barrierefreier Wohnungen einsetzen.   

Wie kann Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am Arbeitsleben verbessert werden?
Wir wollen, dass Ausbildungs- und Arbeitsplätze an die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen oder psychischer Erkrankung angepasst werden. Werkstätten für behinderte Menschen wollen wir zu Inklusionsbetrieben weiterentwickeln. Menschen, die dort arbeiten, wollen wir den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Wir wollen Arbeitgeber:innen, die behinderte Menschen ausbilden und beschäftigen, einfacher und transparenter fördern. Große Arbeitgeber:innen, die deutlich weniger behinderte Menschen beschäftigen, als vorgeschrieben, sollen eine höhere Ausgleichsabgabe als bisher zahlen.

Welche Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit wollen Sie einführen?
Betreiber:innen von Geschäften, kommerziellen Websites, Gaststätten, Hotels, Kinos usw. werden wir mit einem Barrierefreiheits-Gesetz verpflichten, innerhalb eines realistischen Zeitraums Barrieren abzubauen. Sowohl die angebotenen Waren und Dienstleistungen als auch die Orte, an denen sie angeboten werden, müssen barrierefrei werden. Dort, wo das (noch) nicht möglich ist, sollen die Betreiber:innen ihre Angebote im Rahmen des Möglichen auf anderen Wegen zugänglich machen („angemessene Vorkehrungen“ treffen), etwa durch mobile Rampen oder Bring-Dienste.  

Welche Schwerpunkte in Bezug auf Teilhabe möchten Sie setzen?
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) entspricht nicht unseren Vorstellungen von einem Leistungsgesetz, das Selbstbestimmung und volle, gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Wir halten Nachbesserungen am BTHG für notwendig. Wir wollen allen Menschen mit Behinderungen, die auf Teilhabeleistungen angewiesen sind, ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht bei der Leistungsgestaltung garantieren. Die Leistungen müssen sich am Bedarf der behinderten Menschen orientieren. Leistungen zur Teilhabe müssen unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden.

Hier geht´s zum Wahlprogramm Bündnis90/ Die Grünen in Leichter Sprache.

Pressestelle Oberlinhaus