Oberlinhaus  |  Neuigkeit

Maskenpflicht im Oberlinhaus

Diese Regelung tritt ab Montag, den 27.04.2020, in Kraft und gilt auf allen Geländen und in allen Gebäuden des Oberlinhaus.

Liebe Patientinnen und Patienten,
Liebe Klientinnen und Klienten,
Liebe Besucher,

die Infektionswelle mit dem Corona-Virus ist noch nicht gebannt. In den kommenden Wochen werden verschiedene Institutionen des Landes wieder Schritt für Schritt öffnen. Die Stadt Potsdam verpflichtet die Bevölkerung aufgrund dessen ab Montag, den 27.04.2020, zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in Einkaufsläden und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner, Patientinnen und Patienten, Schülerinnen und Schüler und auch unserer Kolleginnen und Kollegen ist das Tragen von so genannten Alltagsmasken ab diesem Zeitpunkt auch in unseren Einrichtungen und auf den verschiedenen Geländen des Oberlinhaus notwendig.

Als Alltagsmasken gelten auch nichtmedizinische oder selbstgenähte Masken, sogenannte Community- oder Stoffmasken. Jede Bedeckung von Mund und Nase hat eine bessere Schutzwirkung für Trägerin bzw. Träger und Gegenüber als keine Bedeckung! Deshalb ist im Notfall auch die Verwendung von Buffs, Tüchern oder Schals, die vor Mund und Nase getragen werden, möglich, falls keine eigene Alltagsmaske vorhanden ist.

Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind von dieser Regel ausgenommen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Pressestelle Oberlinhaus